Download Folder "bewusst entscheiden" - Beratung zum Lebensende
Rechtliche Möglichkeiten in der letzten Lebensphase
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, welche nahestehende Person vertreten soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.
Sie muss bei Notar*innen, Rechtsanwält*innen oder bei einem Erwachsenenschutzverein erstellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf Österreich.gv.at beim NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz
Patient*innenverfügung
In einer Patient*innenverfügung können medizinische Behandlungen abgelehnt werden. Diese werden dann wirksam, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, dies auszudrücken oder wenn man nicht mehr entscheidungsfähig ist.
Weitere Informationen finden Sie auf Österreich.gv.at
Download Patient:innenverfügung-Formular
Sterbeverfügung - Assistierter Suizid
Seit 01.01.2022 gilt das Sterbeverfügungsgesetz, welches die rechtlichen Voraussetzungen für den assistieren Suizid regelt.
Das Sterbeverfügungsgesetz ermöglicht Personen, die sterben wollen, ihr Leben selbst zu beenden. Die Voraussetzung dafür ist, dass man an einer unheilbaren, zum Tod führenden Krankheit leidet oder an einer sehr schweren dauerhaften Krankheit. Zwei Ärzt*innen müssen darüber ein Gutachten erstellen und auch die Entscheidungsfähigkeit feststellen.
In der Sterbeverfügung können eine oder mehrere Personen angegeben werden, die die sterbewillige Person bei der Durchführung der lebensbeendenden Maßnahme unterstützen. Die lebensbeendende Maßnahme muss von der sterbewilligen Person selbst ausgeführt werden.
Die Sterbeverfügung muss bei Notar*innen errichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Justizministeriums oder auf Sozialministerium.gv.at
Medizinische und psychosoziale Möglichkeiten in der letzten Lebensphase
Hospiz und Palliative Care
"Im Mittelpunkt von Hospiz und Palliative Care stehen schwerkranke Menschen, Sterbende und ihre Bedürfnisse und ihre Angehörigen und Lieben. Das Ziel der ganzheitlichen Betreuung und Begleitung ist die bestmögliche Lebensqualität, nicht Heilung um jeden Preis. Um dieses Ziel zu erreichen, kümmert sich ein interprofessionelles Team bestehend aus Mitarbeiter*innen der Medizin, Pflege, Sozialarbeit, ehrenamtlichen Hospizbegleiter*innen, Menschen, die im spirituellen Bereich arbeiten, Psycholog*innen, Psychotherapeut*innen, Physiotherapeut*innen um die Bedürfnisse der Betroffenen. Es hat sich gezeigt, dass der frühe Einbezug von Hospiz und Palliative Care, z.B. schon ab der Diagnose einer lebensbedrohlichen Erkrankung, sehr positive Auswirkungen auf die Situation und den gesamten Krankheitsverlauf hat. Hospiz und Palliative Care beschränkt sich nicht nur auf das unmittelbare Lebensende." (Text von der Website Hospiz Österreich).
Weitere Informationen finden Sie auf palliativ.at und hospiz.at
"Der VSD Vorsorgedialog® stellt ein Angebot der Pflegeeinrichtung an die Bewohner*innen dar. Er ergründet Themen, die im Krisenfall zu entscheiden sind. Dies können Themen sein wie Sondenernährung, Reanimation, Therapiezieländerungen oder die Umstände, unter welchen eine Krankenhauseinweisung abgelehnt wird. Die Bewohner*innen werden damit in die Lage versetzt, ihr Selbstbestimmungsrecht frühzeitig wahrzunehmen und entsprechende Handlungsanweisungen für einen späteren Zeitpunkt – bei Verlust der Einsichts- und Urteilsfähigkeit – festzulegen." (Text von der Website hospiz-stmk.at)
Weitere Informationen über den Vorsorgedialog finden Sie auf hospiz.at
Regionale Einrichtungen: Hospiz und Palliative Care finden Sie auf hospiz-noe.at